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Pass und Identititätskarte 2010 Identitätskarten und Pässe Ab dem 1. März 2010 wurde der Pass10 (biometrischer Pass) eingeführt. Gleich-zeitig hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) das Ablaufverfahren für die Ausstel-lung von Ausweisen sowie die Gebühren angepasst. Wichtigste Neuerung für den Antrag eines neuen Ausweises Mit der Einführung des Passes 10 sind nun alle Ausweise – Pass, Identitätskarte und provisorischer Pass – direkt bei der Standeskanzlei Uri zu beantragen. Der Gang auf die Gemeindeverwaltung entfällt. Die Gemeindeverwaltungen können keine Ausweisanträge mehr ausstellen. Neues Reservationssystem für Pass und Identitätskarte Durch den Einsatz eines neuen Reservationssystems können in einem ersten Schritt die persönlichen Daten der antragsstellenden Person durch das Passbüro vorbereitet und erfasst werden. Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin werden das Gesichts-bild, die Unterschrift, und für den Pass10 zusätzlich die Fingerabdrücke digital er-fasst. Jede Person kann die Reservation für das Ausstellen von neuen Ausweisen auf drei Arten vornehmen: Internet-Reservation: Auf der Internetadresse www.schweizerpass.ch können Sie die gewünschten Ausweise beantragen und einen provisorischen Termin für die Datenerfassung angeben. Telefonische Reservation: Die gewünschten Ausweise können Sie telefonisch unter der Nummer 041 875 20 36 bestellen und den provisorischen Termin für die Datenerfassung reservie-ren. Persönliche Reservation: Sie können die gewünschten Ausweise persönlich am Schalter der Standes-kanzlei Uri im Rathaus bestellen und den provisorischen Termin für die Datener-fassung vereinbaren. Sobald alle Daten bereinigt sind, bestätigt das Passbüro der antragsstellenden Person den definitiven Termin zur Erfassung der biometrischen Daten. Öffnungszeiten des Schalters im Rathaus | Montag - Freitag | Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr | Nachmittag: 13.45 - 17.00 Uhr | | Donnerstag | Vormittag: 08.00 - 11.30 Uhr | Nachmittag: 13.45 - 18.00 Uhr |
Formalitäten Um einen neuen Ausweis auszustellen (Pass und/oder IDK) wird der alte Ausweis (Pass/IDK) oder ein anderer amtlicher Ausweis benötigt. Das Gesichtsbild wird direkt im Passbüro erstellt, das Mitbringen eines Passfotos entfällt. Die alten Ausweise werden annulliert. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzli-chen Vertretung erscheinen.
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